Rechtspflege
Zu den wichtigsten Aufgaben eines Rechtsstaates zählen Verwirklichung und Einhaltung des von der Volksvertretung gesetzten Rechts. Diese Aufgabe fällt der so genannten „dritten" Gewalt, der Rechtsprechung, zu. Zur Rechtspflege zählt neben dem Tätigwerden der Gerichte auch die Vollstreckung dessen, was für Recht befunden wurde (Strafvollzug). Das Zahlenmaterial dieses Kapitels informiert über die Tätigkeit der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafprozesse), über Strafverfolgung, Strafvollzug und Bewährungshilfe. Darüber hinaus werden Ergebnisse aus der Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz und Sozialgerichtsbarkeit ausgewiesen. Ergänzt wird dieses Kapitel durch Übersichten aus den Statistiken des Hessischen Landeskriminalamtes.
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